Jährliche IPAF Unterweisung Online
Nach § 4 DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten einmaljährlich zu unterweisen.
Die DGUV Vorschrift 1 fordert dafür einen schriftlichen Nachweis.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Personen im Besitz eines gültigen
Schulungsnachweises sind.
Mit einer IPAF Online Unterweisung erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.
Nach erfolgreich durchgeführter Unterweisung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat.
Online Unterweisung /Zeitbedarf 30 bis 60 Minuten.
pro Person 64,00 € zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung kontaktieren Sie bitte per mail Ihre zuständige Niederlassung.
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