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Jährliche Unterweisung an Hubarbeitsbühnen

Jährliche Unterweisung an Hubarbeitsbühnen

Die jährliche Unterweisung, dient dem sicherheitsgerechten Benutzen von Arbeitsbühnen.

Eine Unterweisung bietet die Möglichkeit, Fachwissen, Erfahrung und Neuerungen an Ihre Beschäftigten weiterzugeben. Somit bleiben Ihre Beschäftigten mit Ihrem wissen, immer auf dem aktuellen Stand.

Die Unterweisung besteht aus zwei Themengebieten:

  • die Gefahren, denen die Beschäftigten bei ihren Arbeiten ausgesetzt sind und
  • die Schutzmaßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren

Nach § 4 DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten einmaljährlich zu unterweisen. Die DGUV Vorschrift 1 fordert dafür einen schriftlichen Nachweis.

Die jährliche Unterweisung ist regelmäßigen Abständen ist notwendig, damit man das Gelernte nicht vergisst und das vorhandene Wissen aufzufrischen bzw. erweitert. Als Beispiel dient das Schulwissen das man auch im Laufe des Lebens nach und nach vergisst.

Durch das Vergessen steigt ist die Gefahr von Unfällen, dem mit dieser Unterweisung Entgegengewirkt wird, indem man die Gefahren der täglichen Arbeit wieder ins Gedächtnis ruft.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Personen bereits im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises PAL CARD/IPAF sind. Mit der Unterweisung erfüllen Sie die Somit die gesetzlichen Vorgaben. Nach erfolgreich durchgeführter Unterweisung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat.

Der Ablauf und die Teilnahme, sowie die Kosten der Unterweisung klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Telefonat oder per E-Mail ab. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie in der linken Spalte der Webseitenanzeige.

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Schmidt GmbH und Co. Hubarbeitsbühnenvermietung KG

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